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Einfriedungen für Schulen und Kindergärten dürfen bis zu einer Höhe von 2 m keine Spitzen, vorspringende scharfe Kanten oder Stacheldrähte haben und müssen mindestens 1 m hoch sein. (Gemäß der Richtlinie des Gemeindeunfall-Versicherungsverbandes) Sonst gilt: Die oberen Rundstäbe können oben glatt abschließen, cirka 15 mm überstehen oder zusätzlich bleistiftartig angespitzt sein.
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